Seit wir zwei uns gefunden... Eine Mitgliedschaft bei Rot-Weiss Essen ist in erster Linie eine Sache des Herzens. RWE-Mitglied zu sein bedeutet , dass man Teil des Vereins ist; bedeutet Leidenschaft und Zusammengehörigkeitsgefühl - zusammen zu stehen bei Siegen und Niederlagen. Man ist eben mehr als nur "Fan". Wenn auch Sie im Herzen ein Rot-Weisser sind freuen wir uns, Sie bald im Kreis der immer größer werdenden RWE-Familie willkommen heißen zu dürfen. Neben der emotionalen Seite bietet die Mitgliedschaft aber auch sonst einiges an Vorteilen.
Diese Vorzüge genießen Sie als RWE-Mitglied: persönlicher Mitgliedsausweis
Rabatt beim Kauf einer Dauerkarte
10 Prozent Preisnachlass auf Fanartikel
Einladung zur Jahreshauptversammlung (Stimmrecht nur für volljährige Mitglieder)
Die Leistungen können bei Bedarf vom Verein geändert oder angepasst werden.
Haben Sie Interesse? Wollen Sie dazugehören? Wollen Sie Teil der rot-weissen Vereinsfamilie sein?
Dann werden auch Sie Mitglied bei Rot-Weiss Essen e.V.. Laden Sie sich den Mitgliedsantrag herunter. Anschließend nur noch ausdrucken, ausfüllen, persönlich unterschreiben und ab geht es auf dem Postweg oder per Fax an die im Formular angegebene Adresse. Sie erhalten dann zur Bestätigung umgehend ein Begrüßungsschreiben sowie Ihren Mitgliedsausweis von Rot-Weiss Essen.
Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des jeweiligen Jahresmitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beitragssätze gelten nach Altersgruppen gestaffelt für alle Mitglieder.
Familienmitgliedschaft (mindestens
2 Erwachsene und 1 Kind,
wohnhaft im gemeinsamen Haushalt)
135,- Euro
Einmalige Aufnahmegebühr für passive Erwachsene
6,- Euro
Im Jahr des Eintritts wird ein entsprechend anteiliger Mitgliedsbeitrag sowie die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 6 Euro abgebucht.
Bitte beachten Sie, dass...
... gemäß der Vereinssatzung die Mitgliedschaft erst dann wirksam wird, wenn der Vorstand über den Antrag positiv entschieden hat, Sie Ihren Mitgliedsausweis erhalten haben und der Erstbeitrag gezahlt worden ist. Erst dann kann auch die Teilnahme an der Mitgliederversammlung gewährt werden.
...die Aufnahme Minderjähriger die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraussetzt. Dieser muss den Aufnahmeantrag (mit-)unterschreiben.
...ein Austritt aus dem Verein schriftlich per Einschreiben oder gegen schriftliche Bestätigung in der Geschäftsstelle spätestens bis zum 30. September mitgeteilt werden muss. Der Austritt wird anschließend zum Ende des Geschäftsjahres gültig, das heißt zum 31. Dezember.
...Sie Ihre Ermäßigungsnachweise aktualisieren und rechtzeitig vorlegen!!
Satzung
Die Satzung des Vereins, die u.a. ausführlich über Zweck und Aufgabe des Vereins sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder informiert, kann hier eingesehen werden. Sie ist aber auch in der Geschäftsstelle erhältlich.
Die Mitgliederbetreuung ist zu folgenden Zeiten telefonisch unter der Tel.-Nr. 0201/861-4413erreichbar: