2. Oktober 2017

Landgericht bestätigt Regressanspruch von Rot-Weiss Essen

Das Landgericht Essen hat die Rechtsauffassung von Rot-Weiss Essen bestätigt, wonach der Verein eine Verbandsstrafe von 5.000 Euro auf einen eindeutig identifizierten Stadionbesucher umlegen darf. Dieser hatte durch das wiederholte und vorsätzliche Werfen von mehreren Gegenständen auf das Spielfeld während der Partie gegen den SV Rödinghausen in der Saison 2016/2017 eine Strafe durch den Westdeutschen Fußballverband (WDFV) verursacht.

Während der Partie am 2. September 2016 war es in der Schlussphase zu einer Spielunterbrechung durch den Schiedsrichter gekommen. Ausgelöst wurde diese durch das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld aus dem Bereich der Westkurve. Auf Videoaufnahmen ist klar ersichtlich, wie ein Zuschauer gleich mehrfach und mit Vorsatz Gegenstände auf das Spielfeld warf und so die Gesundheit anderer Zuschauer sowie der sich unmittelbar vor der Tribüne befindlichen Spieler und des Unparteiischen gefährdete. Die sich daraus ergebene Verbandsstrafe durch den WDFV in Höhe von 5.000 Euro sowie die damit verbundenen Verfahrenskosten stellte RWE nun dem Störer in Regress. Diese Forderung befand das Landgericht Essen in seinem Urteil als rechtmäßig. Der Stadionbesucher ist demnach verpflichtet, RWE die bereits geleistete Zahlung an den Verband zu erstatten.

„Wir wollen eine lebendige und bunte Fankultur und Fußball steht auch für ausgelebte Emotionen. Die Sicherheit der Zuschauer und Spieler muss aber stets gewährleistet sein. Wer diese Sicherheit vorsätzlich gefährdet, muss selbstverständlich auch die Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Nichts anderes sagt dieses Urteil und daher sind wir froh, dass das Gericht dieser Rechtsauffassung gefolgt ist und somit nicht der Verein und seine Fans durch das Fehlverhalten einer einzelnen Person Nachteile erfahren“, so Prof. Dr. Michael Welling, 1. Vorsitzender von Rot-Weiss Essen.