ALLE INFOS ZUR ALLESFAHRER-DAUERKARTE
Zum Start der Drittliga-Rückrunde der aktuellen Saison 2024/2025 bietet Rot-Weiss Essen seinen Fans, die alle RWE-Auswärtsspiele in der 3. Liga besuchen wollen, die Allesfahrer-Dauerkarte an.
Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen. Die eingegangenen Bewerbungen werden geprüft, und es erfolgt zeitnah eine Rückmeldung.
Alle Infos zur Allesfahrer-Dauerkarte:
WAS IST DIE ALLESFAHRER-DAUERKARTE (AK)?
Die Allesfahrer-Dauerkarte gibt dem Inhaber das Recht, zu jedem Drittliga-Auswärtsspiel der RWE-Profimannschaft in einer Saison ein Ticket pro Auswärtsspiel im exklusiven Vorverkauf zu erwerben. Die Bestellung ist gleichzeitig die Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Auswärtstickets der gesamten Saison. Es werden die Stehplatz- und Sitzplatz-Kategorien angeboten.
GIBT ES EINE PERSONALISIERTE AK, DIE DEN ALLESFAHRER-DAUERKARTENINHABER ALS SOLCHEN AUSWEIST?
Nein, das wird aktuell leider noch nicht möglich sein. Die Allesfahrer-Dauerkarte ist kein physisches Saisonticket wie die Heim-Dauerkarte, sondern ausschließlich eine Berechtigung, ein Ticket zu jedem Auswärtsspiel von Rot-Weiss Essen zu erwerben.
WER KANN SICH FÜR EINE AK BEWERBEN?
Die Voraussetzungen sind eine Vereinsmitgliedschaft im Rot-Weiss Essen e.V. und gleichzeitig der Besitz einer RWE-Heimdauerkarte der jeweils aktuellen Saison. Neue Vereinsmitglieder können frühestens nach sechs Monaten eine AK beantragen.
Wer sich um eine AK bewerben möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Die AK wird nur an Einzelpersonen vergeben und nicht an Gruppen oder Fanclubs.
Personen mit einem bundesweiten oder örtlichen Stadion- bzw. Hausverbot sind vom Erwerb einer AK grundsätzlich ausgeschlossen. Sollten Personen im Laufe einer Saison ein bundesweites oder örtliches Stadion- bzw. Hausverbot ausgesprochen bekommen, wird die AK durch den Verein mit sofortiger Wirkung fristlos gekündigt.
Wer für eine AK von Rot-Weiss Essen berechtigt wird, erkennt damit die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins an.
WIE UND BEI WEM KANN ICH MICH BEWERBEN?
Für die aktuelle AK für die Drittliga-Rückrunde der Saison 2024/25 ist die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen. Die eingegangenen Bewerbungen werden geprüft, und es erfolgt zeitnah eine Rückmeldung.
WIE KOMME ICH AN MEINE AK-TICKETS?
Wie beim „normalen“ Kartenvorverkauf können die Optionen Abholung oder Versand per Post im Bestellprozess vom Käufer selbst ausgewählt werden. Bietet der gastgebende Gegner print@home-Tickets oder MobileTickets an, werden diese an die angegebene E-Mail-Adresse des Käufers versendet.
KANN ICH ZUSÄTZLICHE EINTRITTSKARTEN ZU EINZELNEN AUSWÄRTSSPIELEN ZU DER RESERVIERTEN AK IM VVK BESTELLEN?
Nein, weitere Einzelkarten können nicht direkt dazu bestellt werden, sondern ausschließlich in dem anschließenden Mitglieder-VVK oder freien VVK können weitere Karten erworben werden. Der Inhaber einer AK kann lediglich für sich selbst ein Ticket erwerben.
WAS PASSIERT, WENN ICH MEINE AK NICHT ABNEHMEN KANN?
Wird im Laufe einer Saison viermal eine AK nicht abgenommen, ist Rot-Weiss Essen berechtigt, die AK des Inhabers mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Im Kündigungsfall ist der Fan für den Erwerb einer AK in der darauffolgenden Saison gesperrt.
Sollte ein AK-Inhaber ein Spiel nicht besuchen können, ist er/sie dazu verpflichtet, die Fanbeauftragten des Vereins bis spätestens zum offiziellen Start des Ticketverkaufs darüber zu informieren.
WIE WIRD MEINE ANWESENHEIT BEI AUSWÄRTSSPIELEN KONTROLLIERT?
Eine Anwesenheitskontrolle erfolgt vor dem jeweiligen Auswärtsblock stichprobenartig durch die Fanbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Fan- und Förderabteilung (FFA).
DARF ICH MEINE AK WEITERGEBEN?
Die AK ist personengebunden und kann nicht weitergegeben werden.
VERLÄNGERT SICH MEINE AK AUTOMATISCH?
Nein, die AK verlängert sich nicht automatisch, sondern muss jede Saison neu beantragt werden. AK-Besitzer der Vorsaison, die die Mindestanzahl an Auswärtsspielen erreicht haben, werden im Bewerbungsprozess für die neue Spielzeit bevorzugt behandelt.
KANN ICH MEINE AK KÜNDIGEN?
Die AK kann nur zum Ende der jeweiligen Hin- oder Rückrunde in schriftlicher Form gekündigt werden.