24. April 2012
Verhandlung in der Sache „Özil“
Gericht folgt Argumentation von Rot-Weiss Essen in erster Verhandlung
Am heutigen Dienstag, 24. April 2012, fand in Düsseldorf die mündliche Verhandlung in der Angelegenheit „Piepenburg (Insolvenzverwalter VVA) vs. Kebekus/Rot-Weiss Essen“ statt. Der Kläger, der Insolvenzverwalter der VVA, hatte vorgetragen, dass ihm die Solidaritätsbeiträge aus dem Transfer von Mesut Özil von Werder Bremen zu Real Madrid zustehen. Der in Frage stehende Betrag in Höhe von insgesamt 240.000 € war im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens für die Gläubigerbefriedigung vorgesehen und wird seit der Klage auf einem Treuhandkonto von Dr. Kebekus verwaltet. Der vorsitzende Richter formulierte, dass er statt der Argumente des Klägers in weiten Teilen der Argumentation von Rot-Weiss Essen folgen könne.
„Wir sehen der Entscheidung des Gerichts und dem Ausgang des Verfahrens sehr gelassen entgegen. Die inhaltlichen Argumente sprechen aus unserer Sicht eindeutig für den Verein und die im Rahmen des Insolvenzplans vorgesehene Mittelverwendung. Zugleich sind wir bei allen Budgetüberlegungen nach dem Vorsichtsprinzip vorgegangen. Daher könnten wir selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass der Klage auch in der letzten Instanz stattgegeben wird, alle Gläubigeransprüche aus der vorhandenen Liquidität befriedigen. Denn wir haben uns seit Ende der Insolvenz weiter konsolidieren können“ so Dr. Michael Welling, 1. Vorsitzender des Vereins Rot-Weiss Essen.
Die Urteilsverkündung ist für den 22. Mai vorgesehen.