12. März 2015

WFLV-Berufungskammer bestätigt Urteil der ersten Instanz

Die Berufungskammer des WFLV-Verbandsgerichts hat das Urteil der ersten Instanz bestätigt. Somit wurde sowohl der Antrag von Rot-Weiss Essen auf die Beibehaltung des Spielergebnisses der Partie vom 6. Dezember 2014 zwischen den Sportfreunden Lotte und RWE, als auch der Antrag der Sportfreunde auf Umwertung des Spielergebnisses zu eigenen Gunsten abgewiesen.

Prof. Dr. Michael Welling, Vorstandsvorsitzender der Rot-Weissen, dazu: „Wir haben natürlich im Sinne des Vereins alle Möglichkeiten den sportlich errungenen Punkt zu behalten ausgeschöpft. Leider ist uns dies nicht gelungen. Jedoch war die Argumentation der Spruchkammer auch für uns nachvollziehbar und in dem uns allesamt angehenden Anti-Dopingkampf begründbar. Dementsprechend akzeptieren wir das Urteil und richten unseren Blick nach vorne.