7. Juni 2023
RWE zu Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt
Vorkommnisse nach dem Spiel gegen den MSV Duisburg.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) hat Rot-Weiss Essen zu einer Strafe von 4.000 Euro verurteilt. Grund ist das unerlaubte Betreten des Stadion-Innenraums von rund 20 RWE-Fans nach Abpfiff der Partie des 21. Drittliga-Spieltags gegen den MSV Duisburg (1:1) am Sonntag, den 05. Februar 2023.
Nach dem Spiel verblieben einzelne Fangruppen beider Mannschaften in ihren Blöcken. Infolgedessen wurde ein Noteingangstor auf der WAZ-Westkurve geöffnet. Eine Gruppe von rund 20 RWE-Fans betrat den Stadion-Innenraum und bewegte sich über das Spielfeld in Richtung des Duisburger Fanblocks auf der Stadtwerke-Essen-Tribüne. Die Personen konnten durch das schnelle Eingreifen von Polizei und Ordnungsdienst zurückgedrängt werden.
Der DFB verurteilte RWE nun aufgrund dieses Vorfalls zu einer Zahlung von 4.000 Euro. Rot-Weiss Essen hat dem Urteil bereits zugestimmt, somit ist es rechtskräftig.
Im Rahmen der Ermittlungen konnte bislang ein Täter identifiziert werden, der Person wurde ein Stadionverbot erteilt. Rot-Weiss Essen prüft zudem, weitere zivilrechtliche Schritte einzuleiten und mögliche Regressansprüche geltend zu machen.
Die Strafzahlungen der Drittliga-Saison 2022/23 wachsen für Rot-Weiss Essen damit auf mehr als 56.000 Euro an. Nach dem Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im Spiel beim FSV Zwickau wird zudem eine weitere Strafe erwartet.
